Liebe Gäste,
viele Gäste, die bei uns ihren Urlaub reserviert haben, machen
sich in Anbetracht immer stärkeren Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus
große Sorgen.
Wir haben hierzu die häufigsten Fragen einmal zusammengefasst:
Hat der Camping- und Ferienpark durch die
Verordnung des Landes Brandenburg als Anbieter touristischer Übernachtungen
geschlossen?
Ja wir haben bis zum 19.04.2020 wie alle anderen Camping- und
Ferienanlagen geschlossen. Eine touristische Übernachtung ist in dieser Zeit
nicht möglich.
Was passiert mit meiner Reservierung,
wenn mein Aufenthalt in die angeordnete Schließungszeit fällt?
Wir haben in den letzten Tagen alle Urlauber, die bei uns
reserviert haben, über die Schließung informiert und haben den gesamten
Anzahlungsbetrag ohne Stornierungsgebühren gutgeschrieben.
Was passiert, wenn die Verordnung des
Landes Brandenburg über den 19.04.2020 hinaus verlängert wird?
In diesem Fall gilt das gleiche Vorgehen, wie bei den
Reservierungen die bis zum 19.04.2020 bestanden haben.
Was passiert, wenn ich meinen
Sommerurlaub jetzt stornieren möchte?
In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
Sie von uns bei Abschluss Ihrer Reservierung erhalten haben. Diese finden Sie
auch unter AGB.
Wann eröffnet der Campingplatz seinen
Betrieb wieder?
Soweit es gesetzlich möglich ist, beginnen wir sofort unseren
Betrieb wieder. Derzeit planen wir am 19.04.2020 wieder zu eröffnen.
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